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Infos zu
Förderanträgen

Neben der DFG fordern auch andere Fördereinrichtungen Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Drittmittelanträgen. Auf dieser Seite werden die DFG, das BMBF und Horizon Europe berücksichtigt.* Wenn Sie bei einer anderen Fördereinrichtung einen Antrag einreichen möchten und Fragen zu den Anforderungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

DFG

Empfehlungen
  • Der Umgang mit den Daten muss „der fachspezifischen Disziplin angemessen“ sein.
  • Die Beschreibung des Umgangs mit Forschungsdaten muss in den Förderanträgen enthalten sein. Zu diesem Zweck wurde ein Fragebogen veröffentlicht.
  • Die Beschreibung ist Teil des Begutachtungsprozesses sowie Teil der Berichterstattungspflicht nach Projektabschluss.
Kodex der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Qualitätssicherung: Beschreibung und Dokumentation der Forschungsdaten, inkl. Software (Leitlinie 7, 12).
  • Dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte von Forschungsdaten (Leitlinie 10).
  • Verwendung von Standards bei der Erhebung von Forschungsdaten (Leitlinie 11).
  • Werden Ergebnisse publiziert, sollen nach Möglichkeit auch die dazugehörigen Forschungsdaten veröffentlicht und zugänglich gemacht werden, orientiert an den FAIR-Prinzipien (Leitlinie 13).
  • Alle Daten, die einer Publikation zugrunde liegen, sollen in einem sicheren Archiv oder Repositorium entsprechend fachlicher Vorgaben nachvollziehbar archiviert werden, in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren (Leitlinie 17).
Leitlinien der DFG
Bei Projektplanung und Antragstellung:
  • Beschreibung der entstehenden Forschungsdaten.
  • Nachnutzungsmöglichkeiten erörtern.
  • Fachliche Konzepte & Standards berücksichtigen.
Zur langfristigen Sicherung und Bereitstellung:
  • Gemäß GWP: Daten mindestens 10 Jahre archivieren.
  • Sofern Rechte Dritter nicht betroffen – Forschungsdaten sollten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden.
  • So aufbereiten, dass Daten nachnutzbar sind.
Fachspezifische Empfehlungen
  • Die Zusammenstellungen der Empfehlungen finden Sie auf der DFG-Website „Umgang mit Forschungsdaten“.
  • Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien von DFG-Fachkollegien oder Fachgesellschaften für Datenmanagement sollten berücksichtigt werden,
  • Je nach Art des Finanzierungsantrags müssen immer Angaben zu den FD gemacht werden.
  • Unabhängig davon sollte man sich immer an dem Fragebogen orientieren.

DMP?

Es besteht keine Verpflichtung, aber es wird empfohlen, im Antrag zu vermerken, welche Daten entstehen und etwa für Dritte von Relevanz sein können. Dies kann beispielsweise im Arbeitsplan angegeben werden.

Was?

Forschungsdaten, sofern Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen.

Wo?

In einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur.

Wann?

So zeitnah wie möglich.

Wie lange?

Mindestens 10-jährige Aufbewahrungsfrist der Forschungsdaten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis.

Weitere Vorgaben:

„Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“

Übernahme von Kosten:

Die für die Nachnutzung der Forschungsdaten anfallenden projektspezifischen Kosten können Sie im Rahmen des Projekts beantragen.

BMBF

Die Anforderungen des BMBF variieren je nach Ausschreibung.

Zur Einführung
  • Nachhaltige Erhaltung und Zugänglichkeit zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit und Qualität der Forschung.
  • Die FAIR-Prinzipien müssen eingehalten werden.
  • Verweis auf die DFG-Checkliste.
  • Individuelle Anforderungen werden in den Ausschreibungen als kurze Checkliste spezifiziert.
Fachspezifische Angebote
  • FAIR-Prinzipien
  • „weitere Hinweise zum Umgang mit Forschungsdaten finden Sie in der Checkliste der DFG“
  • Forschungsergebnisse müssen unabhängig von ihrem Ausgang veröffentlicht werden – auch bei negativen Ergebnissen.
  • Ergebnisse sollten Open-Access veröffentlicht werden.
  • Daten sollten unter Verwendung internationaler Standards für die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung publiziert werden.
  • Wenn möglich, sollten Daten während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Neu entwickelte Ansätze zur Datennutzung, -analyse oder -austausch sollten so schnell wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende der Förderung für die Weiterverwendung in relevanten Repositorien zur Verfügung gestellt werden.
Datenmanagementpläne, Kosten, gezielte Förderung

Es gibt spezifische Regelungen in jeder Ausschreibung z. T. Datenmanagementpläne. Kosten für Aufbereitung und Bereitstellung können in der Regel geltend gemacht werden. Gezielte Förderung des FDM, vgl. Aktionsplan Forschungsdaten, finden Sie  hier.

Dazu gehören:

  • Dateninfrastrukturen
  • Datenbasierte Innovation
  • Datenkompetenzen

DMP?

Das BMBF erwartet in der Regel einen sogenannten Verwertungsplan oder Angaben zur Verwertung der Ergebnisse als Teil des Antrags.

Was?

Meist Forschungsergebnisse.

Wo?

Datenablage in einem Repositorium – spezifische Anforderungen der Förderlinie sind zu beachten!

Wann?

In der Regel nach Abschluss des Projektes.

Wie lange?

Vorgaben der Ausschreibung beachten, die Leitlinien zur guten wissenschaftliche Praxis der DFG sehen mindestens zehn Jahre vor.

Weitere Vorgaben:

Abhängig von spezifischer Förderrichtlinie

Übernahme von Kosten:

Abhängig von der Ausschreibung.

HORIZON EUROPE

Anforderungen Antragsstellung
  • Ein DMP ist obligatorisch und muss regelmäßig aktualisiert werden.
  • Der Umgang mit Forschungsdaten muss verantwortungsvoll und im Sinne der FAIR-Prinzipien sein. Hierzu wird eine Ausführung von max. einer Seite im Antrag verlangt
  • Der Zugang zu den Forschungsdaten soll „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ sein
  • Es sollen möglichst standardisierte Metadaten, Lizenzen und PIDs verwendet werden

Für den Antrag muss der DMP noch nicht ausgereift sein. Es sollten aber mindestens folgende projektspezifische Informationen enthalten sein:

  • Welche Art von Daten wird erhoben, verarbeitet und/oder generiert?
  • Welche PIDs und Repositorien sollen verwendet werden?
  • Welche Standards werden angewandt?
  • Wie werden Daten genutzt, geteilt, zur Überprüfung und Weiterverwendung zugänglich gemacht? Wenn Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können: warum?
  • Wie werden Daten kuratiert und bewahrt?

Die erst vollständige Version des DMP muss innerhalb der ersten sechs Monate eingereicht werden.

Datenspeicherung in adäquatem Repository
  • Erzeugte Daten sollten so schnell wie möglich, spätestens bei Projektende, im jeweiligen Repository abgelegt werden.
  • Grundsätzlich sollten die Daten open access zur Verfügung gestellt werden und eine CC BY oder CC 0 (oder gleichwertige) Lizenz vergeben werden; Ausnahmen müssen im DMP begründet werden.
  • Auch Metadaten sollen unter CC 0-Lizenz veröffentlicht werden
  • Für einige Verfahren gibt es eine zusätzliche Verpflichtung zur Speicherung in einem Repository, das unter dem EOSC föderiert ist.
  • Neben den Daten müssen auch Metadaten, notwendige Informationen über Forschungsergebnisse und für die Nachnutzung erforderliche Tools im Repository hinterlegt werden.
DMP-Vorlage
  • Die Kosten für FDM (z. B. Speicherung, Verarbeitung und Bewahrung der Daten) sind förderfähig.
  • HE stellt eine Art DMP-Vorlage zur Verfügung.

DMP?

Erforderlich.

Was?

Forschungsdaten, die benötigt werden, um Ergebnisse aus Textpublikationen zu validieren, alle Daten, die im Datenmanagementplan zur Veröffentlichung angegeben sind.

Wo?

In einem vertrauenswürdigen Repositorium eigener Wahl, PIDs erforderlich, Metadaten unter CC-0-Lizenz (oder Äquivalent), Daten unter CC-BY oder CC-0 (oder Äquivalent), Ablegen auf Projekt- oder Verlagswebseite nicht ausreichend.

Wann?

So bald wie möglich, spätestens mit Publikation der zugehörigen Textpublikation.

Weitere Vorgaben:

Alle Daten müssen nach den FAIR-Prinzipien gehalten werden, Ausnahmen von Datenveröffentlichung aus bestimmten Gründen möglich, Kosten für Datenmanagement sind anrechenbar, einzelne Calls können zusätzliche Anforderungen haben.


*Bitte beachten Sie, dass Anforderungen in unterschiedlichen Ausschreibungen und Programmen derselben Fördereinrichtung voneinander abweichen können. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, die konkreten, aktuellen Anforderungen individuell zu prüfen.

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